KUNDE SAGT JA.
MITARBEITER AUCH KLAR?
Warum die Freigabe durch den Auftraggeber und die Rechte der abgebildeten Mitarbeitenden zwei getrennte Ebenen sind und wie ein sauberer Ablauf aussieht.

Nein, die allgemeine Freigabe des Kunden deckt die Rechte der fotografierten Mitarbeitenden nicht automatisch ab. Der Auftraggeber sollte vor Aufnahme und Veröffentlichung eine passende Rechtsgrundlage und einen dokumentierten Freigabeprozess sicherstellen; Zweck, Medien, Laufzeit und mögliche Werbenutzung müssen für die betroffenen Personen klar sein.
Dieser Beitrag beschreibt einen praxistauglichen Produktionsablauf, ist aber keine Rechtsberatung. Bei Kampagnen, Minderjährigen, sensiblen Beschäftigtendaten oder unklaren Altfreigaben sollte der konkrete Fall rechtlich geprüft werden.
Kundenfreigabe und Personenrecht trennen
Der Kunde beauftragt die Produktion und kann Motive, Aussagen sowie Veröffentlichung aus Unternehmenssicht freigeben. Die abgebildete Person ist trotzdem selbst betroffen: Ihr Bild ist personenbezogen und die Veröffentlichung kann ihr Recht am eigenen Bild berühren.
Eine E-Mail der Marketingabteilung mit „ist freigegeben“ beweist daher nicht automatisch, dass jede Person informiert wurde und die konkrete Nutzung abgedeckt ist.
Zwei Haken sind sinnvoll: Inhalt vom Unternehmen freigegeben und Personenfreigabe für die konkrete Nutzung dokumentiert.
Was eine Einwilligung konkret benennen sollte
Eine pauschale Formulierung für jede heutige und zukünftige Nutzung schafft Unsicherheit. Besser sind verständliche Angaben zum Verantwortlichen, Zweck, den Medien, organischer oder bezahlter Nutzung, möglicher Laufzeit und dem Umgang mit Widerruf.
Im Beschäftigungskontext ist außerdem wichtig, dass Freiwilligkeit nachvollziehbar ist und eine Ablehnung keine Nachteile erzeugt.
- Wer veröffentlicht die Aufnahmen?
- Website, Social Media, Presse oder Werbeanzeigen?
- Organisch oder bezahlt?
- Welche Dauer und welcher räumliche Umfang?
- An wen können sich Mitarbeitende wenden?
Freigabe vor dem Drehtag organisieren
Der Auftraggeber entscheidet, welche Mitarbeitenden teilnehmen, informiert sie rechtzeitig und dokumentiert die gewählte Rechtsgrundlage. Ich erhalte vor dem Termin eine Liste oder einen eindeutig markierten Status.
Am Set dränge ich niemanden überraschend zum Interview. Änderungen bei Personen oder Nutzung führe ich nach, bevor der Beitrag veröffentlicht wird.
- Freigabeformular und Datenschutzhinweise intern bereitstellen
- Teilnehmende und Nichtteilnehmende eindeutig kennzeichnen
- Minderjährige separat behandeln
- Veröffentlichung erst nach Inhalts- und Personencheck
Neue Nutzung ist nicht automatisch alte Freigabe
Ein Portrait auf der Teamseite, ein organisches Instagram-Reel und eine bezahlte Recruiting-Anzeige haben unterschiedliche Reichweite und Wirkung. Wenn sich Zweck oder Nutzungsart wesentlich ändert, muss geprüft werden, ob die bestehende Grundlage das tatsächlich umfasst.
Auch nach dem Ausscheiden einer Person sollte nicht einfach angenommen werden, dass jede frühere Nutzung unverändert weiterlaufen darf.
Freigaben werden nicht nur nach Person, sondern nach Inhalt, Zweck und Kanal verwaltet.
Wer macht was im Projekt?
Der Auftraggeber ist typischerweise für Beschäftigtenverhältnis, Information und die Entscheidung über die Veröffentlichung verantwortlich. Ich dokumentiere Produktions- und Freigabestatus, verwende Material nur im vereinbarten Rahmen und veröffentliche nicht eigenmächtig.
Die genaue datenschutzrechtliche Rollenverteilung und ein möglicher Auftragsverarbeitungsvertrag hängen vom konkreten Ablauf ab und sollten im Vertrag eindeutig geregelt werden.
- Kunde: Rechtsgrundlage und interne Information
- Studio: vereinbarte Nutzung und Zugriffsschutz
- Beide: klarer Freigabe- und Löschprozess
- Bei Unsicherheit: Datenschutz- oder Rechtsberatung einbeziehen
Quellen & Vertiefung
Die folgenden Primärquellen helfen bei der Einordnung und ersetzen keine individuelle Beratung.